Atteste und ärztliche Bescheinigungen sind nicht Teil des kassenärztlichen Versorgungsauftrags und müssen daher individuell in Rechnung gestellt werden.

 

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Berufseingangsuntersuchung
  • Fahrerlaubnisbescheinigung
  • Tauchtauglichkeitsattest
  • Reisemedizinische Beratung